Lizenzen können grundsätzlich an alle österreichischen Staatsbürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein
ärztliches Attest vorweisen können, welches besagt, dass sie zum Betreiben des Motorsports geeignet sind, ausgegeben werden.
Der Abschluss einer AMF-Sportfahrerunfallversicherung ist den Lizenznehmern vorgeschrieben.
In den Lizenzbestimmungen der AMF, finden Sie alle wichtigen Informationen. Sollten Sie dazu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Persönliche Lizenzabholung im AMF-Sekretariat ist bis auf Widerruf nicht möglich!
LIZENZANTRÄGE 2021
Alle Unterlagen für Fahrer
Lizenzen können grundsätzlich an alle österreichischen Staatsbürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein
ärztliches Attest vorweisen können, welches besagt, dass sie zum Betreiben des Motorsports geeignet sind, ausgegeben werden.
Der Abschluss einer AMF-Sportfahrerunfallversicherung ist den Lizenznehmern vorgeschrieben.



Bewerberlizenzen

Alle Inhaber einer Bewerberlizenz für Clubs, Teams oder Firmen sind verpflichtet ihre Fahrer, die mit dieser Lizenz zu Motorsportkonkurrenzen
genannt werden, mit dem Original bzw. einem Duplikat oder mit einer Fotokopie der betreffenden Bewerberlizenz für Clubs, Teams
oder Firmen sowie einer Vollmacht auszurüsten.
Hier finden Sie die bereits ausgestellten Bewerberlizenzen 2021:
Kontaktieren Sie uns
Montag bis Freitag sind wir gerne für Sie unter den unten angeführten Zeiten telefonisch erreichbar. Alle Ihre Unterlagen wie Lizenzantrag usw. können Sie uns per E-Mail senden.Mo. - Do. | 09:00 - 12:00 + 13:00 - 16:00 |
Fr. | 09:00 - 12:00 + 13:00 - 14:00 |